Privatschule

Privatschulen werden auch als Schulen in freier Trägerschaft bezeichnet. Da sie der Staat nicht trägt, sind sie auch keine öffentlichen Schulen. Man unterscheidet Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.

Ersatzschule

Ersatzschulen stehen unter staatlicher Aufsicht, an ihr werden die Lehrpläne der Bundesländer angewandt, weiterhin ersetzen sie die Schulpflicht an einer staatlichen Regelschule. Man differenziert zwischen stattlich anerkannten Ersatzschulen, welche berechtigt sind, Abschlussprüfungen nach den länderspezifischen Vorgaben der Kultusministerien durchzuführen und genehmigten Ersatzschulen (anerkannte Ergänzungsschulen in Nordrhein-Westfalen), die zur Abnahme dieser Prüfungen nicht berechtigt sind. Schüler dieser Schulen müssten in eine staatlich anerkannte Schule wechseln oder über die Nichtschülerprüfung einen Abschluss erlangen.

Mittlere Reife an einer Ersatzschule

Die Mittlere Reife wird an einer Ersatzschule, ebenso wie in einer Regelschule, nach der zehnten Klasse erworben. Ausschlaggebend für die Vergabe ist der Notendurchschnitt. Die Vorgaben orientieren sich an denen der Regelschulen: Wenn die Privatschule bis zur Allgemeinen Hochschulreife führt, orientiert sie sich in der Regel an den Lehrplänen der staatlichen Gymnasien. Demnach kann man diese Schule bei Erfüllung der Versetzungskriterien und dem Bestehen der Abschlussprüfungen, soweit im Bundesland obligatorisch, nach der zehnten Klasse verlassen. Bei Ersatzschulen, welche nur die Sekundarstufe I abdecken, werden in der Regel die Bedingungen der Realschule für den Erwerb der Mittleren Reife zugrunde gelegt.

Ergänzungsschule

Eine Ergänzungsschule ist eine Schule in freier Trägerschaft, die keine Ersatzschule ist. Der Besuch einer Ergänzungsschule setzt in der Regel eine Befreiung bzw. Erfüllung der Kinder von der Schulpflicht durch die staatlichen Schulämter voraus. Nordrhein-Westfalen unterscheidet nicht zwischen einer anerkannten und einer genehmigten Ersatzschule. Darum übernimmt dort die anerkannte Ergänzungsschule die Funktion der genehmigten Ersatzschule, sodass in NRW an dieser Schule doch die Schulpflicht erfüllt wird. Einige Länder bieten eine Befreiung von der Schulpflicht für Schüler der Ergänzungsschulen an. Ergänzungsschulen dürfen keine Prüfungen abnehmen und keine staatlichen Schulabschlüsse vergeben. Ergänzungsschulen benötigen keine staatliche Genehmigung, ihre Eröffnung muss bei den staatlichen Behören lediglich angezeigt werden.

Mittlere Reife an einer Ergänzungsschule

Um die Mittlere Reife zu erwerben, müssen die Schüler auf eine Regelschule wechseln oder eine Nichtschülerprüfung ablegen.

Alternative Fernschule

Eine Alternative zur Privatschule stellt die Fernschule an. Auch hier fallen Kosten an, jedoch ist man flexibler was das Lernen angeht (keine vorgeschriebenen Präsenzzeiten). Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich die Studienführer der einzelnen Fernschulen an und vergleichen Sie das Angebot:

Privatschulen Entwicklung, Vorteile

Privatschulen sind sehr beliebt, was man daran erkennen kann, dass ihre Anmeldezahlen stetig wachsen. Es werden immer neue Modelle entwickelt, welche in erster Linie das Ziel haben, die Schüler oder Lernenden gemäß ihrer Entwicklungsstufe optimal zu fördern. Privatschulen decken die verschiedensten Bildungsabschlüsse ab, und das oftmals unter besseren Bedingungen als an den öffentlichen Schulen: Die Klassen sind kleiner, und es wird auf die Stärken und Schwächen der Lernenden mehr eingegangen. Dies geschieht durch individuelle Beratung, durch Nachhilfe und durch einen schwerpunktbasierenden Förderunterricht.

In der Phase der Abschlussprüfungen bieten die Lehrkräfte den Absolventen eine individuell auf die Lerninhalte und die Kompetenzen der Lernenden abgestimmte Prüfungsvorbereitung an. In der Bilanz ist die Abbruchquote an einer Privatschule deutlich geringer, und in vielen Jahrgängen schaffen alle den angestrebten Abschluss.

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